Allgemeine Geschäftsbedingungen der S&E Service-Gesellschaft Baustoffe – Steine – Erden mbH

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Kunden für den Warenverkauf bzw. zur Buchung von Veranstaltungen der S&E Service-Gesellschaft Baustoffe – Steine – Erden mbH (S&E GmbH). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil. Sie haben keine Gültigkeit, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §§ 14, 310 Abs. 1 BGB. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend: Unternehmer) sind.

 

§ 2 Registrierung als Kunde, Nachweis der Unternehmereigenschaft im Sinne des § 14 BGB

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, ein eigenes Nutzerkonto anzulegen und sich somit als Kunde zum Handelssystem der S&E GmbH registrieren zu lassen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer (vgl. § 1 Abs. 2). Die zur Erstellung des Nutzerkontos erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nachträgliche Änderungen der persönlichen Daten sind von ihm eigenverantwortlich einzutragen.

(2) Das vom Kunden gewählte Passwort ist unter allen Umständen geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen.

(3) In jedem Fall ist der Zugang zum Bestellprozess bzw. dem Buchungssystem für Veranstaltungen erst dann erlaubt, wenn der Kunde den Nachweis erbringt, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Hierzu wird im Registrierungsprozess die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer abgefragt.

 

§ 3 Angebot im Shop, Zustandekommen des Vertrages bei Waren/Produkten

(1) Die S&E GmbH bietet unterschiedliche Produkte an. Die im Online-Shop dargestellten Waren sind kein verbindliches Angebot des Verkäufers zum Abschluss eines Kaufvertrages. Vielmehr beinhalten sie lediglich die Aufforderung an den Kunden, ein Angebot an den Verkäufer abzugeben.

(2) Der Kunde gibt durch die Betätigung des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ und dem damit verbundenen Absenden der persönlichen Daten ein verbindliches Angebot über die im virtuellen „Warenkorb“ enthaltenen Waren gegenüber dem Verkäufer ab.

(3) Der Verkäufer informiert den Kunden unverzüglich über den Zugang seiner Bestellung per E-Mail, Fax oder Post. Diese „Bestellbestätigung“ stellt keine Annahme des Angebotes dar, so dass noch kein Kaufvertrag geschlossen wird. Sie dient lediglich der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.

(4) Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen schriftlich mit einer gesonderten E-Mail „Auftragsbestätigung“ annimmt. Ansonsten gilt das Angebot als abgelehnt und der Kunde ist daran nicht mehr gebunden.

 

§ 4 Lieferung und Versandkosten

Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands. Die Versandkosten beinhalten die Kosten für Versand und Verpackung, sie werden individuell nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Angaben über Liefertermine sind unverbindlich.

 

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzugsfolgen, Aufrechnungsverbot, Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten

Der Kaufpreis ist bei Erhalt der Rechnung binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist die S&E GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§§ 247 Abs. 1, 288 Abs. 2 BGB) im Jahr zu fordern. Wenn die S&E GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Kunde berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als von der S&E GmbH geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich auf Rechnung bargeldlos. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der S&E GmbH schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der S&E GmbH.

 

§ 7 Urheberrechte, Kennzeichen, Markenrechte, Vertragsstrafe für Pflichtverstöße

(1) Sämtliche von der S&E GmbH zur Verfügung gestellte Produkte sind urheberrechtlich geschützt. Dem Erwerber wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist dem Erwerber und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Produkte – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

(2) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter § 7 Abs. 1 genannten Pflichten, verpflichtet sich der Erwerber, eine Vertragsstrafe in Höhe des nachgewiesenen Schadens zu zahlen. Für die Inhalte und Einhaltung der Urheberrechte der Produkte sind die Hersteller verantwortlich. Die S&E GmbH übernimmt in diesen Fällen keine Haftung.

 

§ 8 Haftungsumfang und Haftungsausschluss

(1) Die S&E GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der S&E GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen der S&E GmbH beruhen.

(2) Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Darüber hinaus haftet die S&E GmbH uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Die S&E GmbH und der jeweilige Autor übernehmen – vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes – keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zu liefernden Produkte.

 

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Leipzig vereinbart.

 

§ 10 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

(1) Die Veranstaltungen, die die S&E GmbH ausrichtet, sind öffentlich. Die S&E GmbH tritt als Organisator für die Veranstaltungen auf. Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt durch die auftraggebenden Veranstalter.

(2) Buchung und Buchungsbestätigung:
Die Buchung einer Veranstaltung erfolgt im Allgemeinen über das von der S&E GmbH bereitgestellte Buchungsportal oder andere zugelassene Buchungswege. Die Buchung wird erst durch eine „Teilnahmebestätigung“ der S&E GmbH per E-Mail, Fax oder Post rechtsverbindlich.Die Anmeldung wird erst durch Bestätigung der S&E GmbH per Brief, E-Mail oder Fax rechtsverbindlich.

(3) Teilnahmebeitrag, Regelungen für eventuelle Ermäßigungen:
Der Teilnahmebeitrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Teilnehmer aus Mitgliedsunternehmen von Verbänden oder sonstigen Mitveranstaltern, die die Veranstaltungen über die S&E GmbH ausrichten, erhalten ggf. Ermäßigungen auf den Teilnahmebeitrag. Die Veranstalter behalten sich die Prüfung der Verbandszugehörigkeit vor. Teilnehmer, die auf Verlangen der S&E GmbH ihre Zugehörigkeit zu einem Mitgliedsunternehmen eines ausrichtenden Verbandes nicht binnen einer Frist von 14 Tagen nachweisen können, haben den vollen Teilnahmebeitrag zu zahlen.

(4) Leistungsumfang, Ausschluss des Ersatzes von Kosten für Arbeitsausfall oder Reise- und Übernachtungskosten:
Der Leistungsumfang der einzelnen Veranstaltung sowie der jeweils ausrichtenden Veranstalter richtet sich nach der formellen Einladung sowie der konkreten Ausschreibung der Veranstaltungen im Veranstaltungsportal der S&E GmbH unter www.se-veranstaltungen.de. Die S&E GmbH behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder auf Grund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet bzw. nicht in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen auf Grund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens des Veranstalters. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

(5) Fälligkeit und Zahlung, Verzugsfolgen, Aufrechnungsverbot, Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten:
Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung bargeldlos. Der Teilnahmebeitrag ist nach Erhalt der Rechnung binnen 14 Tagen fällig. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist die S&E GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent über dem Basiszinssatz (§§ 247 Abs. 1, 288 Abs. 2 BGB) p.a. zu fordern. Wenn die S&E GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als von der S&E GmbH geltend gemacht. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der S&E GmbH schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 11 Vertragsdauer, Widerruf, Kündigung, Stornierung von Veranstaltungen

(1) Vertragsdauer:
Der Vertrag beginnt mit Zugang der „Teilnahmebestätigung“ durch die S&E GmbH und endet mit Durchführung des letzten Veranstaltungstages.

(2) Stornierung:
Eine Stornierung ist nur schriftlich möglich. Die konkreten Stornierungsbedingungen und mögliche Stornierungskosten sind veranstaltungsabhängig und der formalen Einladung zu entnehmen. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der gesamte Teilnahmebetrag fällig. Gerne akzeptiert die S&E GmbH ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Der Teilnehmer ist grundsätzlich berechtigt, den Nachweis zu führen, dass durch die Stornierung der Veranstaltung ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die von der S&E GmbH einbehaltene Stornierungsgebühr.

 

§ 12 Urheberrechte, Kennzeichen, Markenrechte von Veranstaltungen

Sämtliche Dokumente der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Teilnehmern und Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der S&E GmbH insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in dieser Vorschrift genannten Pflichten, verpflichtet sich der Teilnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe des nachgewiesenen Schadens an die S&E GmbH zu zahlen. Für die Inhalte und Einhaltung der Urheberrechte der Vorträge (Präsentationen und Dokumente) sind die Referenten verantwortlich. Dasselbe gilt für mögliche Präsentationen von Fachausstellern. Die S&E GmbH übernimmt in diesen Fällen keine Haftung.

 

§ 13 Bild- und Tonrechte der Teilnehmer, Abtretung an die S&E GmbH

Die Veranstaltungen sind öffentlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf den Veranstaltungen fotografiert und gefilmt wird. Die S&E GmbH und die veranstaltenden Verbände behalten sich die Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltungen zu Informations- und Werbezwecken vor. Mit ihrer Buchung bestätigen die Teilnehmer die Abtretung ihrer Bild- und Tonrechte an die Veranstalter.

 

§ 14 Haftungsausschluss

Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die S&E GmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.

 

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort von Veranstaltungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Leipzig vereinbart.

 

§ 16 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtszuständigkeit, salvatorische Klausel

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so werden hierdurch die AGB im Übrigen nicht berührt.